Thema des Monats
Abzockfallen im Web (13.10.2008)
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Wie abgebrüht muss man eigentlich sein, um bewusst arglose Internetbenutzer in eine Falle zu locken, sie auf ihrer Surftour auf einen "Jetzt laden"-Button klicken und so folgenreiche AGBs bestätigen zu lassen, um ihnen später ungeniert in die Tasche greifen zu können? Keine Frage: Sehr abgebrüht. Leider gibt es aber jede Menge windige Geschäftemacher, die kaltschnäuzig Lockangebote im Web platzieren, die man nur als "Abofalle" oder "Abzockseiten" bezeichnen kann. Allein die Staatsanwaltschaft Frankfurt zählt 14.000 Geschädigte - und geht derzeit gegen eine Reihe solcher Anbieter vor. Das macht deutlich, wie groß das Problem ist.
Teures Abo statt kostenlose Inhalte
Solche Abzock-Seiten funktionieren immer nach derselben Masche: Der Benutzer sucht im Web nach einem kostenlosen Angebot, etwa nach einem Horoskop, einer Software oder einem Musikstück - und landet auf einer Webseite, die aussieht, als könnte man das Gewünschte dort schnell und unkompliziert bekommen. In der Regel sind die Webseiten übersichtlich und auch sympathisch gestaltet. Dass es hier darum geht, den Datensurfer zu einem Abonnenten zu machen, wird bestenfalls am Rande deutlich. Wird der falsche Button angeklickt, schnappt die Falle jedoch zu: Man hat ein sündhaft teures Online-Abo abgeschlossen.
Oft laufen solche Abos gleich über zwei Jahre, und jeder Monat kostet gut und gerne 8 Euro (manchmal sogar mehr). Macht unterm Strich 192 Euro - weil man einmal an der falschen Stelle geklickt, sich womöglich nicht die AGBs durchgelesen hat. Besonders brisant: Oft werden gezielt Kinder und Jugendliche angelockt, etwa indem Malvorlagen oder vorbereitete Hausaufgaben versprochen werden. Zwar steht irgendwo im Kleingedruckten, dass sich die Angebote nur an Erwachsene richten - aber welcher Jugendliche liest sich so etwas schon konsequent durch?
Wichtig: Nicht achtlos alles bestätigen
Jüngstes Beispiel für dreiste Abzocke ist eine Webseite, die den schnellen (aber eben bewusst nicht kostenlosen) Download der OpenSource-Software OpenOffice.org verspricht. Eigentlich ist das Büropaket gratis zu haben. Darum ist auch kaum jemand auf Kosten vorbereitet, wenn er nach dieser Software sucht. Wer jedoch das Online-Formular des Anbieters ausfüllt, wird zum Abonnenten. Die Details stehen in den AGBs; auch auf der Startseite selbst steht, dass das Angebot mit Kosten verbunden ist. Nur liest sich der eilige Datensurfer heutzutage nicht alles durch: Man ist es gewohnt, ständig jede Menge Informationen präsentiert zu bekommen - und bestätigt alles, wenn man nur das Gewünschte möglichst schnell bekommt.
Besonders gefährlich an dem OpenOffice-Beispiel ist: Der Anbieter hat Online-Anzeigen bei Google geschaltet. Sucht jemand nach Begriffen wie "OpenOffice" und "Download", erscheint die Anzeige auf dem Bildschirm. Ungeübte Anwender können Suchtreffer und Anzeigen nicht unterscheiden, klicken auf die Anzeige - und landen auf der Webseite mit der Abofalle. Auch hier werden 192 Euro berechnet, wenn das Webformular ausgefüllt wird. Geboten bekommt man dafür den Download der Software, den es an anderer Stelle genauso gut und genauso schnell gibt - aber eben kostenlos.
Vorsicht beim Ausfüllen von Webformularen
Während die Anbieter früher die Kosten vollkommen verschleiert haben, werden die Kosten heute an verschiedenen Stellen genannt - anderenfalls hätten die Anbieter vor Gericht nicht den Hauch einer Chance. Doch natürlich wird der Verbraucher nicht wirklich aufgeklärt. Die Anbieter versuchen, die Kosten so nebenbei wie möglich zu erwähnen, etwa in den AGBs. Auch auf der Seite, auf der das vermeintliche Abo abgeschlossen wird, müssen die Kosten erwähnt werden - aber natürlich nicht besonders herausragend (wie man Sonderangebote herausheben würde).
Spätestens, wenn eine Webseite eine Menge persönlicher Daten abfragt, etwa Name, Adresse oder sogar Geburtsdatum, sollte man alarmiert sein: Solche Angaben sind nur sinnvoll und nützlich, wenn etwa bestellt wird. Beim kostenlosen Download einer Software oder anderer digitaler Inhalte sind solche Informationen natürlich vollkommen überflüssig. Darum: Aufgepasst, wenn ein Webangebot derartige Fragen stellt.
Ob ein versehentlich abgeschlossenes Abo rechtsgültig ist oder nicht, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Betroffene sollten auf jeden Fall Screenshots von der Webseite machen, dem Onlineeinkauf unverzüglich widersprechen und bei möglichen Rechnungen einen Rechtsbeistand konsultieren.
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