Montag, 21. Mai 2012

Wissen, wie's geht

Gemeinsam Sicherheit erreichen: Betreiber, Eltern & Schüler

Sicherheit aus Betreiberperspektive: Jugendschutz bei schülerVZ

Support und Service eines Angebots müssen reibungslos funktionieren. Inhalte, die dem Verhaltenskodex nicht entsprechen, Hassgruppen, falsche Profile oder Verleumdungen, sollten zügig entfernt werden. Die Datenmassen im schülerVZ sind nur mit großem Aufwand zu kontrollieren. Allein 207 Mio. Fotos wurden bis Dezember 2008 im schülerVZ hochgeladen und 4,52 Mio. Gruppen gegründet. Täglich erfolgen etwa 7.000 Neuanmeldungen.

Der Versuch den nutzergenerierten Inhalten mit automatisierten Programmen Herr zu werden, stößt auf die bekannten Probleme: Kaum variiert die Schreibweise eines Wortes, geht es den Filtern durch die Lappen. Man setzt auf die Community, die mit dem Melden von Verstößen zur Sauberkeit und Sicherheit des Netzwerks beiträgt. Mehrere Tausend Meldungen erreichen das schülerVZ-Team am Tag. Die Inhalte zu prüfen und dem Jugendschutz gerecht zu werden, stellt eine zeitintensive Aufgabe dar.

Grundlage und Voraussetzung für die faire und sichere Nutzung sozialer Netzwerke ist ein Verhaltenskodex, auf deren Einhaltung die Betreiber achten. Der Kodex von schülerVZ umfasst 13 Regeln (siehe www.schuelervz.net/l/rules).

Verhaltenskodex von schülerVZ:

  • 1. Respektiere die anderen Nutzer!
  • 2. Akzeptiere Ansagen anderer Nutzer!
  • 3. Dein Profil ist öffentlich!
  • 4. Sei vorsichtig!
  • 5. Wir wollen "korrekte" Inhalte!
  • 6. Wir wollen keine Gewalt!
  • 7. Bist das wirklich du?
  • 8. Deine Inhalte gehören dir!
  • 9. Erst fragen, dann hochladen!
  • 10. Verschicke keine Kettenbriefe!
  • 11. Keine Werbung!
  • 12. Melde oder ignoriere Nutzer, die den Verhaltenskodex nicht einhalten!
  • 13. Halte die AGB ein!

Was nützt der beste Kodex, wenn er nicht gelesen wird? SchülerVZ hat sein Regelwerk darum in eine jugendaffine Form gebracht: Videoclips, die bei einem Wettbewerb innerhalb der Community entstanden und von schülerVZ-Nutzern selbst produziert sind, präsentieren den Mitgliedern das richtige Verhalten. Die einminütigen, originellen und fetzig vertonten Clips wurden auf der Videoplattform YouTube eingestellt.

Mitglieder, die gegen die Regeln verstoßen, sind übrigens auch von den Betreibern ungern gesehen. Es liegt nicht in ihrem Interesse, Negativschlagzeilen zu machen, schließlich finanziert man sich über Werbung.

Sicherheit aus Eltern- und Schülerperspektive: Information, Aufklärung & Vereinbarungen

Um Kinder vor Sicherheitsrisiken zu bewahren, sind ein Verbot oder eine rein zeitliche oder technische Kontrolle keine Lösung. Statt dessen gilt es aufzuklären, die Kompetenzen der Schüler zu stärken und in einen Dialog zu treten. Lassen Sie sich das schülerVZ von Ihrem Kind erklären. Was nutzt Ihr Kind, und wie? Was gefällt ihm am Angebot, und was weniger? Treffen Sie dann gemeinsam Vereinbarungen: Ihr Kind darf das Netzwerk nutzen, muss sich dabei aber an bestimmte Regeln halten. Dazu geben wir Ihnen im Folgenden konkrete Sicherheitstipps.

Checkliste zum Angebot

Prüfen Sie das Angebot sorgfältig und informieren Sie sich über dessen Sicherheitsoptionen und AGBs. Vor allem die Privatsphäre-Einstellungen sind Qualitätskriterium, nach dem Sie beurteilen sollten, ob die Nutzer im Social Network gut aufgehoben sind: Kann der Nutzer einstellen, wer sein Profil und seine Fotos sehen kann? Müssen die anderen Nutzer um Erlaubnis fragen, bevor sie jemanden auf einem Foto verlinken?

Darüber hinaus sollten Eltern und Erwachsenen Informationen über das Angebot zur Verfügung stehen sowie Sicherheitstipps, Hilfen und Ansprechpartner für die jugendlichen Nutzer aufgeführt sein.

Für die Betreiber ist es aus Marketingsicht interessant, über einen großen Datenpool zu verfügen und Vorlieben und Klickverhalten ihrer Nutzer zu kennen. Die Gruppe "Fashion Angels" im schülerVZ beispielsweise wurde eigens eingerichtet, um Lieblingsmarken und Kaufgewohnheiten modebwusster Teenies zu erforschen. Die Plattformen können von den Unternehmen vor allem deshalb gratis angeboten werden, weil sie im Gegenzug wertvolle Daten der Nutzer erhalten. Theroetisch lassen sich Nutzerdaten und -verhalten zu einem individuellen Profil verdichten. Damit werden profilbezogene und personalisierte Werbeeinblendungen möglich. Die AGBs geben Aufschluss darüber, wie der Betreiber mit dem Thema Datenschutz umgeht. Keinesfalls sollte hier aufgeführt sein, dass der Anbieter Daten an Dritte verkaufen darf.

Weitere Infos:

Das Medienkulturzentrum Dresden untersuchte 9 Social Networks auf Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit:

Was Nutzer selbst zu ihrer Sicherheit beitragen können

Die JIM-Studie 2008 belegt, dass Jugendliche recht unbedarft mit ihren persönlichen Angaben im Internet umgehen. Drei Viertel von ihnen stellen Informationen über ihre Vorlieben online, 60% zeigen sich auf Bildern und 46% veröffentlichen Fotos mit Freunden oder Familienmitgliedern darauf. Von 40% ist die E-Mail-Adresse im Netz zu finden. Wer sorglos persönliche Daten im Netz veröffentlicht und eine ausführliche Selbstdarstellung liefert, kann böse auf die Nase fallen. Das Internet gaukelt eine Schein-Sicherheit vor, weil man sich nicht vorstellen kann, wie viele Menschen die eigene Seite, samt intimer Details und Fotos, im Internet ansehen. Bei schülerVZ kommt der Trugschluss hinzu, die Schüler wären tatsächlich unter sich, da zur Teilnahme eine Einladung nötig ist. Schüler wiegen sich daher gern in Sicherheit und meinen, die Plattform wäre eltern- und lehrerfrei. De facto ist es aber leicht möglich, eine Einladung zu organisieren, sei es über Internetforen oder den Bekanntenkreis. SchülerVZ ist öffentlich.

Checkliste zum sicheren Verhalten

Grundsätzlich ist Datensparsamkeit anzuraten. Je weniger Persönliches ich über mich verrate, umso kleiner ist die Angriffsfläche.

a) Das eigene Profil mit Bedacht behandeln

  • Personendaten besonders sparsam preisgeben: Adresse, E-Mail-Adresse, ICQ-Nummer, Telefonnummer, Passwörter etc. geheim halten und nicht weitergeben!
  • Einen Spitznamen/Pseudonym angeben! Das fällt besonders schwer, wenn die Betreiber dazu aufrufen, sich mit echtem Namen einzutragen. Hintergrund dieser Aufforderung: Soziale Netzwerke leben von den Daten ihrer Mitglieder, für Vermarktungszwecke sind echte Angaben lohnender. Laut Telemediengesetz haben Nutzer sozialer Netzwerke aber das Recht, ein Pseudonym zu nutzen. Wer nicht darauf verzichten will, im schülerVZ seinen richtigen Namen anzugeben, sollte seinen Nachnamen über die Privatsphäre-Einstellungen zum Initial abkürzen.
  • Selbst wenn der Profilsteckbrief mit vielen Feldern lockt: Kategorien können auch offen bleiben.
  • Den Zugriff auf das Profil beschränken, z.B. nur Freunden gewähren.

b) Profilbilder sorgsam auswählen und ggf. verfremden

Zur Selbstdarstellung Jugendlicher gehören Bilder. Sie erzielen Aufmerksamkeit, geben Kontaktanlass und dienen damit der Selbstbestätigung. Viele der veröffentlichten Fotos missachten die Regeln, die für den Schutz der Privatsphäre nötig wären: Jungen posieren in Situationen, die ihre Männlichkeit unterstreichen. Mädchen zeigen sich leicht bekleidet am Strand.

  • Fotos in Bikini oder Unterwäsche sind grundsätzlich tabu!

c) Fotoalben privat oder nur für Freunde einstellen.

Mit Vorliebe werden nach Partys oder Klassenfahrten Fotos in die Online-Alben geladen. Damit der Spaß erhalten bleibt, sollten Fotoalben ausschließlich privat oder im Freundeskreis gesehen werden können.

    d) Nur Bilder hochladen, an denen man die Rechte besitzt

      e) Die Privatsphäre anderer respektieren und Rechte Dritter beachten

      • Weder Personendaten noch unvorteilhafte Fotos oder aufschlussreiche Kommentare über Andere veröffentlichen!
      • Den Betroffenen vor Veröffentlichungen mit Bezug zu seiner Person um Erlaubnis fragen!

      f) Privatsphäre-Einstellungen hoch setzen


      • Alle Einstellungsoptionen, die ein Netzwerk zum Schutz der Privatsphäre bietet, einsetzen! Die Optionen im schülerVZ sind unter "Meine Privatsphäre" zu finden.
        (Demoseite für Eltern)
        Zwei weitere Beispiele schülerVZ-spezifischer Einstellungen:
      • Auf der persönlichen Startseite werden in der "Kennst-du-schon-Funktion" je drei Schüler vorgestellt. Die Aufnahme in diese Funktion für den eigenen Account deaktivieren!
      • "Wer zuletzt deine Seite gesehen hat": Aufnahme in diese Funktion deaktivieren! Andernfalls wird man bei Anderen nach Besuch auf deren Profil auf der Startseite angezeigt.

      g) Heikle Inhalte grundsätzlich nicht ins Netz stellen

      Auch wenn Bilder und Informationen nur für einen beschränkten Personenkreis frei gegeben werden, gibt es keine Gewähr, dass diese nicht doch in falsche Hände gelangen.

        h) Genau prüfen, wem ich den Status "Freund" verleihe

        • Sorgfältig prüfen, bevor man eine Freundschaftseinladung annimmt oder eine Freundschaft anbietet!
        • Persönliche Daten nur echten Freunden zugänglich machen!
        • Wer ohne nachzudenken Fremde auf die Freundesliste genommen hat, kann diese Freundschaften unter "Meine Freunde" wieder beenden!

        Wenn die Listen der schülerVZ-Mitglieder durchschnittlich 70 bis 90 Freunde anführen, wird deutlich, dass Freundschaft hier weit gefasst ist. Die Sicherheitseinstellungen sind eng mit der Entscheidung verbunden, wen ich als "Freund" deklariere und in meine Freundesliste aufnehme: Freunde dürfen die Inhalte sehen, die ich für die Öffentlichkeit gesperrt habe. Wen ich zum Freund mache, dem öffne ich die Tür zu privaten Informationen.

        i) Keine Verabredungen und Termine auf die Pinnwand stellen

        Private Informationen ("Heut abend sind meine Eltern im Theater") und Verabredungen ("Wir treffen uns um 17 Uhr im Café Kurz") haben im öffentlichen Internet-Bereich, wie z.B. auf der schülerVZ-Pinnwand, nichts zu suchen. Solche Nachrichten nur privat austauschen! Z.B. über das Mailsystem oder den Messenger von schülerVZ - Hauptsache, die Information fließt nur zwischen zwei Menschen.

        j) Melde- und Ignorierfunktion nutzen

        • Inhalte, Personen und Gruppen melden, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen! Findet man im schülerVZ z.B. diffamierende Inhalte, lassen diese sich über einen Link direkt auf der Seite dem Betreiber melden.
        • Mitglieder, die mich belästigen, ignorieren! Sie werden dadurch auf eine Liste gesetzt, sind für eine Kontaktaufnahme gesperrt und können das eigene Profil nicht mehr einsehen.

        Vorsicht groß schreiben!

        Wenn auch in Zahlenrelation relativ gering, so finden doch auch jugendgefährdende Inhalte Eingang in soziale Netzwerke. 2007 fand jugendschutz.net über 750 rechtsextreme Videos und Profile in Web 2.0-Angeboten, darunter auch schülerVZ und YouTube. Nacktaufnahmen, Abbildungen von Gewalttaten und verfassungswidrigen Symbolen sind im schülerVZ verboten und werden gelöscht, sobald sie gemeldet werden.

        Extratipp: Gedanklicher Transfer in die reale Welt

        Abstrakte Internet-Sachverhalte werden anschaulich, wenn sie gedanklich in die reale Welt übertragen werden. Überträgt man z.B. die "Kennst-du-schon-Funktion" imaginär auf das echte Leben, kann sie mit der Zurschaustellung des eigenen Profils in einer belebten Fußgängerzone verglichen werden. Etwas, was Kinder und Jugendliche nie tun würden. Um die Brisanz riskanter Selbstdarstellung durch Fotos zu verdeutlichen, empfiehlt der Pädagoge Gerstmann von der Jugendinfo Bremen, die eigenen Fotos aus dem schülerVZ - zumindest in der Vorstellung - auszudrucken und aufzukleben. Dieses Fotoalbum soll das Kind allen in seiner Umgebung zeigen, vom Bäcker über den Lehrer bis zu den Nachbarn. So wird Mädchen und Jungen bewusst, was es bedeutet, private Fotos öffentlich ins Netz zu stellen. Sollten Bikinifotos oder peinliche Partybilder dabei sein, stellt sich ein Aha-Effekt ein und die jungen Nutzer reflektieren zukünftig, welche Fotos sie tatsächlich online stellen.

        Infomaterial

        Zum Weiterlesen: Unsere Artikel im Internet-ABC

        Für Jugendliche

        Für Kinder

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        Ausschnitt aus dem Poster zum Kongress

        Der Medienpass NRW in der Grundschule
        Am 16. Juni 2012 von 10 bis 16 Uhr im Haus der Technik, Essen: Kongress "Der Medienpass NRW in der Grundschule"

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